Evangelische Kinderkrippe Sonnenschein

Im "Sonnenschein" können Sie Ihr Kind das ganze Jahr anmelden. Während eines vereinbarten Termines können Sie eine Voranmeldung ausfüllen und erhalten nähere Informationen über unser Haus und unsere pädagogische Arbeit.

Aufnahmekriterien:

für die Kinderkrippe "Sonnenschein", das Kinderhaus "Kunterbunt" und den Kindergarten "Klecks",    Betriebsträger: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lautertal

Stand: Kirchenvorstand vom 21.02.2017

 

Generell gilt für die Aufnahmekriterien:

  • Kriterien müssen personalisiert sein und können nicht im Sinne einer strikten Priorität abgearbeitet werden.
  • Kombination der verschiedenen Kriterien und die Abwägung der Betreuungsbedürfnisse im Einzelfall entscheiden über die Platzvergabe.
  • Je mehr Kriterien zusammentreffen, desto größer ist der Vorrang bei der Aufnahme des jeweiligen Kindes.

 

Kriterien für die Aufnahme in die Krippengruppen:

  • Die Aufnahme der Kinder erfolt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze.
  • Es werden vorzugsweise Lautertaler Kinder aufgenopmmen.
  • Kinder, deren Geschwister bereits in der Einrichtung sind, werden bevorzugt aufgenommen.
  • Die Anmeldung der Kinder ist ab Geburt möglich.
  • Die Aufnahme der Kinder ist ab Vollendung des ersten Lebensjahres möglich. Die Eingewöhnung kann im zwölften Lebensmonat der Kinder beginnen.
  • Es können Kinder bevorzugt werden, bei denen außergewöhnliche pädagogische, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, um ihnen eine frühe Teilnahme an Bildung und Erziehung zu ermöglichen.
  • Zwischen Eingewöhnung in die Kinderkrippe und dem Übergang in die Regelgruppe in einen Kindergarten sollen mindestens zwölf Monate liegen.

 

Weitere Kriterien:

  • Erwerbstätigkeit bzw. Berufsbildungsmaßnahme der Eltern
  • Alleinerziehende
  • Anmeldedatum
  • Zusammensetzung der Gruppe (ausgewogenes Mischverhältnis von nAlter und Geschlecht)

 

 

Kriterien für den Wechsel der Kinder von der Krippen- in die Regelgruppe eines Kindergartens:

Grundsätzlich können die Kinder in der Krippe auch nach dem 3. Geburtstag bis zum Ende des Krippenjahres in der Krippengruppe bleiben und dann zum neuen Kindergartenjahr in die Kindergartengruppe wechseln.

Krippenkinder können im laufenden Krippenjahr bis zum 31. Dezember in die Kindergartengruppe wechseln, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • In der Kindergartengruppe ist ein Platz frei.
  • Ein "Nachrücker" für den Krippenplatz steht auf der Warteliste.
  • Das Kind ist "soweit" (ab 2 1/2 Jahren)
  • Die Eltern wollen es.

 

 

Umgang mit Wartelisten:

Es gibt auf den Wartelisten keine Anmeldungen von Kindern vor ihrer Geburt.

Eltern werden auf die Selbstverpflichtung hingewiesen, sich von den Wartelisten abzumelden, wenn ein Platz an sie vergeben wurde.

 

 

Elternbeitragstabelle


Durchschnittl. tägliche Nutzungszeit

Elternbeitrag

 

 

Kinder von 3 bis 6 Jahren

 

Kinder unter
3 Jahren

Ermäßigter U3 Beitrag für Geschwister-kinder

 

Schulkinder

Ermäßigter Beitrag

für Kinder im letzten Jahr vor der
Einschulung ***)

 

³ 1–2 **)

___

 

118,00 €

 

108,00

 

³ 2–3 **)

___

 

135,00

 

125,00

 

³ 3–4

 

84,00

 

151,00

 

141,00

 

 

³ 4–5

 

93,00

 

167,00

 

157,00

 

 

³ 5–6

 

102,00

 

183,00

 

173,00

 

 

³ 6–7

 

111,00

 

199,00

 

189,00

 

 

³ 7–8

 

120,00

 

216,00

 

196,00

 

 

³ 8–9

 

129,00

 

232,00

 

212,00

 

 

³ 9–10

 

138,00

 

248,00

 

228,00

 

 

**) Diese Kategorien sind für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung nicht förderfähig.

***) Der in Art. 23 (3) BayKiBiG eingeführte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben.

 

Die Jahressumme der Beiträge ist umgerechnet auf: *)

               11 Monatsraten (September bis einschließlich Juli)

   12 Monatsraten (September bis einschließlich August)

 

Sollte das Kind von der Aufnahme in die Grundschule nach Art. 37 Abs. 2 BayEUG zurückgestellt werden, wird der Träger umgehend (gemäß Art. 26 a BayKiBiG) mit einer Kopie des Rückstellungsbescheids darüber unterrichtet.

Für Kinder, bei denen auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Schulpflicht nach Art. 37 Abs. 1 BayEUG eintreten kann (reguläre Einschulung auf Antrag/vorzeitige Einschulung), wird der Zuschuss ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bei der Schule geleistet. Die Einrichtung ist über die Antragstellung umgehend zu informieren.

Der Zuschuss zum Elternbeitrag erfolgt pro Kind längstens für 12 Monate.

 

 

Essen und Getränke:

In unserer Kinderkrippe bieten wir für die Kinder ein warmes Mittagessen an. Dieses beziehen wir von der Firma Waldrich, Hahnweg 116, 96450 Coburg.

Die genauen Wochen-Essenspläne können in unserem Eingangsbereich eingesehen werden. Ein warmes Mittagessen für unsere Krippenkinder kostet 3,00 Euro.

Der Essensbeitrag wird mit dem monatlichen Krippenbeitrag vom Konto abgebucht.

Wir bieten den Kindern täglich frischen, ungesüssten Tee und Wasser zu trinken an. Ab und an gibt es auch mal Milch, Kakao oder Saftschorlen.