Im "Sonnenschein" können Sie Ihr Kind das ganze Jahr anmelden. Während eines vereinbarten Termines können Sie eine Voranmeldung ausfüllen und erhalten nähere Informationen über unser Haus und unsere pädagogische Arbeit.
Aufnahmekriterien:
für die Kinderkrippe "Sonnenschein", das Kinderhaus "Kunterbunt" und den Kindergarten "Klecks", Betriebsträger: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lautertal
Stand: Kirchenvorstand vom 21.02.2017
Weitere Kriterien:
Grundsätzlich können die Kinder in der Krippe auch nach dem 3. Geburtstag bis zum Ende des Krippenjahres in der Krippengruppe bleiben und dann zum neuen Kindergartenjahr in die Kindergartengruppe wechseln.
Krippenkinder können im laufenden Krippenjahr bis zum 31. Dezember in die Kindergartengruppe wechseln, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Umgang mit Wartelisten:
Es gibt auf den Wartelisten keine Anmeldungen von Kindern vor ihrer Geburt.
Eltern werden auf die Selbstverpflichtung hingewiesen, sich von den Wartelisten abzumelden, wenn ein Platz an sie vergeben wurde.
Durchschnittl. tägliche Nutzungszeit |
Elternbeitrag |
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|||
Kinder von 3 bis 6 Jahren |
Kinder unter |
Ermäßigter U3 Beitrag für Geschwister-kinder |
Schulkinder |
Ermäßigter Beitrag für Kinder im letzten Jahr vor der
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³ 1–2 **) |
___ |
118,00 € |
108,00 |
|
|
³ 2–3 **) |
___ |
135,00 |
125,00 |
|
|
³ 3–4 |
84,00 |
151,00 |
141,00 |
|
|
³ 4–5 |
93,00 |
167,00 |
157,00 |
|
|
³ 5–6 |
102,00 |
183,00 |
173,00 |
|
|
³ 6–7 |
111,00 |
199,00 |
189,00 |
|
|
³ 7–8 |
120,00 |
216,00 |
196,00 |
|
|
³ 8–9 |
129,00 |
232,00 |
212,00 |
|
|
³ 9–10 |
138,00 |
248,00 |
228,00 |
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**) Diese Kategorien sind für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung nicht förderfähig.
***) Der in Art. 23 (3) BayKiBiG eingeführte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben.
Die Jahressumme der Beiträge ist umgerechnet auf: *)
11 Monatsraten (September bis einschließlich Juli)
12 Monatsraten (September bis einschließlich August)
Sollte das Kind von der Aufnahme in die Grundschule nach Art. 37 Abs. 2 BayEUG zurückgestellt werden, wird der Träger umgehend (gemäß Art. 26 a BayKiBiG) mit einer Kopie des Rückstellungsbescheids darüber unterrichtet.
Für Kinder, bei denen auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Schulpflicht nach Art. 37 Abs. 1 BayEUG eintreten kann (reguläre Einschulung auf Antrag/vorzeitige Einschulung), wird der Zuschuss ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bei der Schule geleistet. Die Einrichtung ist über die Antragstellung umgehend zu informieren.
Der Zuschuss zum Elternbeitrag erfolgt pro Kind längstens für 12 Monate.
In unserer Kinderkrippe bieten wir für die Kinder ein warmes Mittagessen an. Dieses beziehen wir von der Firma Waldrich, Hahnweg 116, 96450 Coburg.
Die genauen Wochen-Essenspläne können in unserem Eingangsbereich eingesehen werden. Ein warmes Mittagessen für unsere Krippenkinder kostet 3,00 Euro.
Der Essensbeitrag wird mit dem monatlichen Krippenbeitrag vom Konto abgebucht.
Wir bieten den Kindern täglich frischen, ungesüssten Tee und Wasser zu trinken an. Ab und an gibt es auch mal Milch, Kakao oder Saftschorlen.